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§ 43 b-Schulungen
Wir bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern der zusätzlichen Betreuung nach § 43 b SGB XI die jährliche Pflichtfortbildung, die mindestens 16 Unterrichtsstunden umfasst, mit aktuellen Themen rund um eine bedarfsgerechte und bedürfnisorientierte Betreuung und der Möglichkeit für einen intensiven Erfahrungsaustausch, zum Erhalt der Anerkennung als zusätzliche Betreuungskraft.
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